Allgemeines Wirtschaftsrecht

Das allgemeine Wirtschaftsrecht ist ein Sammelbegriff, kein einheitliches Rechtsgebiet. Wir verstehen darunter vor allem Rechtsfragen, die im Alltag von Unternehmen und Unternehmern auftauchen, sei es in einem vertrieblichen Kontext, im Rahmen von Operations, strategischen Themen oder schlichtem Forderungsmanagement.

Wir begleiten verschiedene kleine und mittelständische Unternehmen als outgesourcte (ausgelagerte) Rechtsabteilung. Hauptansatzpunkt unserer laufenden Beratungen sind vor allem die Verträge, die unsere Mandanten mit Kunden, Mitarbeitern, Partnern und Lieferanten schließen.

Wir beraten und begleiten Sie in jeder Phase: 

  • Grundsätzliche Fragen der Vertragsgestaltung
  • Vertragsarchitektur
  • Vertragsverhandlung
  • Gestaltung von Vertragsvorlagen (Templates)
  • Rechtliche Bewertung von Risiken aus bereits geschlossenen Verträgen

Konkrete Vertragstypen und Situationen, in denen wir im Rahmen des Referats allgemeines Wirtschaftsrecht tätig werden:

  • Gründung von Gesellschaften
  • vertragliche Umsetzung von Vertriebspartnerschaften
  • Entwicklung und Roll-out von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB)
  • Handelsmaklerverträge
  • Handelsvertreterverträge
  • Sponsoringverträge
  • Verträge mit freien Mitarbeitern
  • Darlehensverträge
  • Lizenzverträge
  • Forderungsausfall